Behördenauskunft für öffentliche Stellen
Behörde für Inneres und Sport
Behörde im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz, ausschließlich für Behörden mit Hauptsitz in Hamburg, Zulassung durch Amt für zentrale Meldeangelegenheiten, Berechtigung durch Masteruser
Keine
Servicekonto Business
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Bundesweite Melderegisterauskünfte an Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts
Diese Seiten ermöglichen es Ihnen, den Datenbestand aller(1) Meldebehörden online nach Personen oder nach einer Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen zu durchsuchen. Die Grundlage für dieses Angebot sind die Ausführungen des § 38 Abs. 1 und 3 bzw. § 34 Abs. 2 des BMG, konkretisiert durch das Landesrecht.
(1) In Sachsen gilt die Einschränkung , dass eine Suche mit Adresskettenverfolgung nicht möglich ist.
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(1) In Sachsen gilt die Einschränkung , dass eine Suche mit Adresskettenverfolgung nicht möglich ist.
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